AGB - Fabra

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AGB

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Wir bieten unsere Leistungen – soweit im Einzelfalle keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden – ausschließlich aufgrund nachstehender

Allgemeiner Liefer- und Zahlungsbedingungen


an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht widersprechen:

Kaufvertrag
Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend. Bestellungen – auch solche über Handelsvertreter – gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt und den Lieferumfang maßgebend.

Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers in handelsüblicher Form ohne unser Obligo für billigste Verfrachtung. Verpackungsmaterial wird gesondert zu unserem Selbstkostenpreis berechnet.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise gelten ab Werk. Bei Termin- oder Nachbestellungen gilt der zum Termin oder bei der Nachbestellung gültige Tagespreis als vereinbart.
Die jeweilige Rechnung ist mit dem Versandtage zahlbar und fällig pro Faktura innerhalb von 8 Tagen mit 3 % Skonto oder 30 Tagen rein netto Kasse.
Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in gesetzlicher Höhe geschuldet.
Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort in einer Summe fällig.
Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die uns zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlaß geben (hierzu zählen ohne weiteres Wechsel- oder Scheckproteste), so sind wir berechtigt, alle offenstehenden – auch gestundeten -  Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und vom Kunden Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb angemessener Frist nach, können wir vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des uns entstandenen Schadens verlangen.

Lieferzeit
Lieferzeiten sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. In Verzug geraten wir erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, sofern diese vom Kunden durch eingeschriebenen Brief aufgegeben ist. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger für uns unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände – z.B. – Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.,  - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfange. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde in diesen Fällen hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

Reklamation
Es gelten die Anforderungen des § 377 HGB. Danach hat der Kunde die Ware unverzüglich zu prüfen und, wenn sich dabei ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Unberührt bleibt das Recht, solche Mängel geltend zu machen, die bei der Überprüfung nicht erkennbar waren; diese sind unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Sonst gilt auch insoweit die Ware als genehmigt.
Handelsübliche Abweichungen beim Ausfall der Ware, wie Farbe, Narbung, Tönung, Sortierung usw. stellen keine Mängel dar. Für Sachschäden, die durch schlechte Lagerung oder auf dem Versandweg entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Schadenersatz
Wir übernehmen Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Arglist. Bei anderen Pflichtverletzungen leisten wir ebenfalls uneingeschränkten Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Handelt es sich dagegen um einfache Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind folgende Fälle:
a) bei Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden; hier übernehmen wir wiederum die uneingeschränkte Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Darüber hinaus bei Verletzung von Pflichten, die für den Vertrag wesentlich sind oder wenn aus sonstigen Gründen die Haftung geboten ist, um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden zu vermeiden; dann sind wir aber nur zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die von uns vorhersehbar waren. Darüber hinaus bleiben Ersatzansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Liegt keiner der vorstehend genannten Fälle vor, ist jeglicher Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Gelieferte Ware darf bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen ohne unsere Zustimmung weder gepfändet noch an Dritte sicherungsübereignet werden; bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel gilt der Ausgleich erst dann als erfolgt, wenn Schecks oder Wechsel uns endgültig gutgeschrieben worden sind.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde berechtigt. Unser eigenes Recht, die Forderung einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch hiervon keinen Gebrauch machen, solange sich der Kunde nicht uns gegenüber in Verzug befindet.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu unterrichten, die in die von uns gelieferte Ware erfolgt.

Abtretung/Zurückbehaltung/Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus Verträgen mit uns ohne unsere schriftliche Zustimmung zu übertragen. Wegen etwaiger Gegenansprüche, auch aus früheren Geschäften oder anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung, darf der Kunde seine Leistung weder verweigern oder sie zurückhalten noch mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von uns nicht bestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt. Im kaufmännischen Verkehr sind Zurückbehaltungsrechte in jedem Falle ausgeschlossen.


Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen beider Seiten Merxheim/Nahe. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr entweder das Amtsgericht Bad Sobernheim, bzw. das Landgericht Bad Kreuznach oder das Amts-Landgericht Mainz; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

 
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